Promillerechner & Alkohol im Straßenverkehr

Promillerechner & Alkohol im Straßenverkehr

Alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen ist leichtsinnig und gefährlich. Wer angetrunken oder sogar stark alkoholisiert Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Verstöße können mit Bußgeld, Punkten in Flensburg, Fahrverbot, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar strafrechtlich geahndet werden. Bevor Sie sich selber hinter das Steuer setzen, sollten Sie sich also lieber fahren lassen, ein Taxi oder ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen, oder warten, bis Sie wieder nüchtern sind. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Strafen Ihnen bei Verstößen drohen und wie Sie die Blutalkoholkonzentration berechnen können.

Das Wichtigste

  • Mit Hilfe des Promillerechners können Sie Promillewerte berechnen lassen. Die Berechnung eignet sich aber nicht, um einen bestimmten Promillewert abzupassen. Die exakte Blutalkoholkonzentration lässt sich nur anhand einer Untersuchung feststellen.
  • Schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer und riskieren Sie es nicht, alkoholisiert Auto zu fahren.
  • Bei Verstößen drohen für verschiedene Promillegrenzen unterschiedliche Strafen. Sie riskieren ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis, sowie ggf. weitere Auflagen.
  • Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, muss individuell geprüft werden.

Wie beeinträchtigt Alkohol die Fahrtüchtigkeit?

Alkoholisiertes Fahren ist eine häufige Ursache für Unfälle im Straßenverkehr. Denn die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, nimmt durch Alkohol insgesamt ab. Das genaue Ausmaß der Auswirkungen hängt von verschiedenen Faktoren wie Gewicht, Körpergröße, Geschlecht und Konsum und Dauer der Abbauzeit ab.

Ihre Leistungsfähigkeit wird wie folgt beeinträchtig: Mit steigender Blutalkoholkonzentration verlangsamt sich die Reaktionsgeschwindigkeit. Wenn Sie Alkohol getrunken haben, können Sie also nicht mehr schnell auf Ereignisse im Straßenverkehr reagieren, Entfernungen und Geschwindigkeit nicht mehr so gut einschätzen und möglicherweise sinkt die Hemmschwelle. Durch den gestörten Gleichgewichtssinn fahren Sie womöglich in Schlangenlinien.

Wie berechnen Sie Promille?

Mit dem kostenfreien Promillerechner können Sie die Blutalkoholkonzentration anhand Ihrer Angaben zu Gewicht, Größe, Geschlecht, Dauer des Konsums und Menge sowie Art der Getränke berechnen. Bitte beachten Sie, dass die exakte Blutalkoholkonzentration von weiteren Faktoren wie persönlicher Verfassung oder Medikamenten beeinflusst werden kann. Es handelt sich also um eine standardisierte Berechnung anhand Ihrer Angaben ohne Gewähr. Sie eignet sich nicht dafür, um eine bestimmte Promillegrenze abzupassen. Für exakte Werte ist eine Untersuchung nötig.

Und wie berechnet man den Restalkohol? Restalkohol bezieht sich darauf, wie hoch die Blutalkoholkonzentration ist, wenn seit dem Konsum ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist. Hier wird mit stündlichen Abbauwerten gearbeitet. Der Abbauwert ist zwischen 0,1 und 0,2 Promille anzusetzen. Sind seit dem Konsum von Alkohol drei Stunden vergangen, wurden demnach also bereits zwischen 0,3 und 0,6 Promille abgebaut.

Gut zu wissen:

Wird bei Ihnen etwa nach einem Unfall ein bestimmter Promillewert festgestellt, muss die Blutalkoholkonzentration für den Zeitpunkt des Unfalls berechnet werden. Da nachträglich keine exakte Messung mehr möglich ist, muss die Blutalkoholkonzentration zu Ihren Gunsten berechnet werden. Geht es um eine Ordnungswidrigkeit, wird also eher ein hoher Abbauwert als Maßstab genommen, um einen tendenziell niedrigeren Wert zu erhalten. Geht es hingegen um eine strafrechtliche Verfolgung und um die Frage der Schuldfähigkeit, so kommt Ihnen ein tendenziell höherer Wert zugunsten und es wird eher ein niedriger Abbauwert herangezogen.

Welche Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr?

Es gelten verschiedene Promillegrenzen. Befinden Sie sich noch in der Probezeit oder haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, gilt eine strenge Grenze von 0,0 Promille. Fahren Sie alkoholisiert, drohen Ihnen eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre, ein Bußgeld in Höhe von 250 EUR, 1 Punkt in Flensburg, sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Nehmen Sie am öffentlichen Verkehr teil, so gelten gewisse Promillengrenzen.
Schaubild: Nehmen Sie am öffentlichen Verkehr teil, so gelten gewisse Promillengrenzen.

Ab einem Wert von 0,3 Promille spricht man von der so genannten relativen Fahruntüchtigkeit. Hier gelten Sie nur als fahruntüchtig, wenn Ausfallerscheinungen und Fahrfehler auftreten und Sie den Verkehr gefährden. Fahren Sie also z.B. in Schlangenlinien, sind Sie nicht mehr fahrtüchtig und es drohen Ihnen Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, sowie ggf. Geld- oder Freiheitsstrafen, wenn Sie sich in diesem Zustand strafbar gemacht haben.

Ab einem Promillewert von 0,5 drohen Ihnen ein Bußgeld von 500 bis 1500 EUR, Punkte in Flensburg und zwischen einem und drei Monaten Fahrverbot. Erreichen oder überschreiten Sie die Promillegrenze von 1,1, haben Sie die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. Wenn Sie absolut fahruntüchtig sind, kommt es nicht mehr darauf an, ob Sie Fahrausfallerscheinungen haben oder nicht. Sie dürfen in diesem Zustand generell kein Fahrzeug mehr führen, ansonsten machen Sie sich strafbar. Ihnen drohen drei Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Wenn Sie sogar 1,6 Promille überschreiten, droht Ihnen die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Bei der MPU müssen Sie Fragebögen ausfüllen und Leistungstests bestehen, die Ihre Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit prüfen sollen. Sie müssen zudem an einem psychologischen Gespräch teilnehmen und einen Bluttest machen.

Expertentipp:

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Sie sollten sich also umgehend beraten lassen, um zu prüfen, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Geht es um einen Verkehrsunfall und Sie werden direkt im Anschluss von der Polizei befragt, müssen Sie sich grundsätzlich nicht selber belasten und haben das Recht, Ihre Aussage zu verweigern. Sie haben also in jedem Fall die Gelegenheit, anwaltlichen Rat zu ersuchen.

Straftat ohne Schuld?

Wenn es um Straftaten geht, muss in der Regel neben dem gesetzlichen Tatbestand für die jeweilige Straftat und der Rechtswidrigkeit auch die Schuldfähigkeit vorliegen. Nur dann kommt es zur Geld- bzw. Freiheitstrafe. In § 20 des Strafgesetzbuches (StGB) steht, dass jemand schuldunfähig ist, wenn er aufgrund krankhafter seelischer Störung, tiefgreifender Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder einer anderen schweren Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Eine krankhafte seelische Störung könnte zum Beispiel bei einer schweren Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen. Liegt keine Abhängigkeit vor, kann die Trunkenheitsfahrt dennoch schuldunfähig begangen werden, wenn ein Promillewert ab 3,0 vorliegt. Bei einem Promillewert zwischen 2,0 und 2,9 spricht man von der verminderten Schuldfähigkeit. Wird bei der Trunkenheitsfahrt ein Tötungsdelikt verwirklicht, liegt Schuldunfähigkeit erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 3,3 Promille vor. Es ist jedoch zu betonen, dass auch hier jeder Fall für sich geprüft werden muss. Viele individuelle Umstände können weitere Auswirkungen auf die Strafbarkeit bzw. das Strafmaß haben.

Ist die Schuldunfähigkeit ein Freifahrtschein?

Die Schuldunfähigkeit ist längst kein Freifahrtschein für eine Trunkenheitsfahrt. Auch wenn Sie aufgrund des Promillewerts als schuldunfähig eingestuft werden und wegen dieses Delikts nicht bestraft werden, können Ihnen andere Strafen und Maßnahmen drohen. Liegt etwa eine Alkoholabhängigkeit oder eine andere Erkrankung vor, kann das Gericht die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen. Außerdem können Sie sich wegen Vollrauschs nach § 323a StGB strafbar machen, wenn Sie sich vorsätzlich oder fahrlässig derart betrunken haben, dass Sie wegen der Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden können.

Gut zu wissen:

Verursachen Sie auf der Trunkenheitsfahrt einen Unfall, können Sie außerdem Probleme mit der Versicherung bekommen. In bestimmten Fällen kann diese die Zahlung von Versicherungsleistungen verweigern.

Fazit

Handeln Sie verantwortungsvoll und vermeiden es, alkoholisiert Auto zu fahren. Selbst bei geringen Promillewerten könnte Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein und Sie gehen unnötige Risiken ein. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist zügiges Handeln gefragt. Sie sollten schnellstmöglich prüfen, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt, um fristwahrend gegen den Bescheid vorgehen zu können.

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